§ 57 Überprüfung des Fahrzeuges («Pickerl»)
§ 57 Fahrzeugüberprüfung («Pickerl») ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung von Fahrzeugen in Österreich. Bei erfolgreicher Durchführung
erhält das Fahrzeug eine Plakette («Pickerl»), die anzeigt, dass es den technischen Anforderungen entspricht. Die Überprüfung muss regelmäßig durchgeführt
werden und umfasst die Kontrolle der Bremsen, Beleuchtungssysteme, Abgasanlage, Fahrgestell und anderer Fahrzeugteile. Die Häufigkeit der Überprüfung hängt
vom Typ und Alter des Fahrzeugs ab. Bei Neuwagen wird die Plakette nach drei Jahren ausgestellt, dann alle zwei Jahre, und bei älteren Fahrzeugen jährlich
